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Weitere Qualifikationen

Modul Seiltechnik 2

Das Modul ist Eingangsvoraussetzung zum Lehrgang Strömungsrettungs-Techniker (1051), kann aber auch als Fortbildung für Strömungsretter genutzt werden.

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Nachweis der Einsatzfähigkeit für Strömungsretter
  • Strömungsretter 2 (SR2) (Strömungsretter 2)
  • Modul Absturzsicherung (Modul Absturzsicherung)
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis des sicheren Anwendens der Standardverfahren gemäß Ausbildungsvorschrift.

Strömungsretter-Techniker (SRT)

Zielgruppe
Das Anleiten, Absichern und Überwachen von seiltechnischen Aufbauten bedarf ein hohes Maß an Verantwortung, Fachkenntnis und praktischer Erfahrung. Nur entsprechend qualifizierte und verantwortungsvolle Personen sollten die Ausbildung zum Strömungsrettungs-Techniker (SRT) durchlaufen.

Voraussetzungen

  • Strömungsretter 2 (SR2) (Strömungsretter 2)
  • Modul Seiltechnik 2 (Modul Evakuierung)
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Ärztliche Tauglichkeit (Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Praktischer Nachweis der SRT-Ausbildungsinhalte und ausgewählter Techniken anhand einer Checkliste. Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

Sachkundiger PSA gegen Absturz

Die Ausbildung zum Sachkundigen für persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz und zum Halten und Retten erfolgt nach den Richtlinien des betreffenden DGUV-Grundsatzes. Nach den BG-Regeln ist jeder Unternehmer verpflichtet, mindestens einmal jährlich eine Prüfung der lebensrettenden Systeme durch einen Sachkundigen durchführen zu lassen. Diese Ausbildung vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den arbeitssicheren Zustand und die sachgerechte Anwendung von PSA gegen Absturz beurteilen zu können.

Voraussetzungen

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Wasserretter (oder Basisausbildung für die Einsatzdienste (401))
  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Befürwortung der Teilnahme (Befürwortung der Gliederung)

Praktische Prüfungsleistungen

  • Details regelt die Ausbildungsvorschrift.
  • Details regelt die Ausbildungsvorschrift.

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